Ambulante Krankenpflege in Stuttgart - Pflegegrade entdecken

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ÜBERSICHT

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit

    Personen im Pflegegrad 1 sind in der Regel noch in der Lage, sich selbst gut zu versorgen, und haben nur einen geringfügigen Bedarf an Unterstützung. Bei leichten Beeinträchtigungen im Alltag, wie beispielsweise bei der Hygiene oder hauswirtschaftlichen Aufgaben, erhalten sie Unterstützung.


    Einstufungspunkte: 12,5 bis unter 27


    Sie haben Anspruch auf:


    Vollstationäre Pflegeleistungen: 125 Euro (Zuschuss)


    Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege: 125 Euro


    zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: 40 Euro


    Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme:

    4.000 Euro


    Wohngruppenzuschlag:

    214 Euro


    Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen:

    max. 266 Euro (15 Prozent der Vergütung)



  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit

    Mit Pflegegrad 2 haben Versicherte in der Regel Anspruch auf Pflegegeld und eine häusliche Pflege durch Angehörige oder eine Pflegesachleistung durch einen ambulanten Pflegedienst. 


    Punkte: 27 bis unter 47,5


    Sie haben Anspruch auf:


    Pflegegeld: 332 Euro


    Pflegesachleistung, häusliche Pflege: 761 Euro


    Teilstationäre Pflege: 689 Euro


    Vollstationäre Pflegeleistungen: 770 Euro


    Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege: 

    Bis 12 Monate: 15 Prozent

    Bis 24 Monate: 30 Prozent

    Bis 36 Monate: 50 Prozent

    Über 36 Monate: 75 Prozent


    Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege: 125 Euro


    Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr: 1.774 Euro


    Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr: 1.612 Euro


    zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: 40 Euro


    Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme: 4.000 Euro


    Wohngruppenzuschlag: 214 Euro


    Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen: max. 266 Euro (15 Prozent der Vergütung)

  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit

    Mit anerkanntem Pflegegrad 3 stehen Bedürftigen Leistungen wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen aus der Pflegeversicherung zu, um die Pflege im Alltag zu unterstützen. Meist benötigen die pflegebedürftigen Personen mehrmals täglich Unterstützung bei der Selbstversorgung.


    Punkte: 47,5 bis unter 70


    Sie haben Anspruch auf:


    Pflegegeld: 573 Euro


    Pflegesachleistung, häusliche Pflege: 1.432 Euro


    Teilstationäre Pflege: 1.298 Euro


    Vollstationäre Pflegeleistungen:  1.262 Euro


    Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege:

    Bis 12 Monate: 15 Prozent

    Bis 24 Monate: 30 Prozent

    Bis 36 Monate: 50 Prozent

    Über 36 Monate: 75 Prozent


    Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege: 125 Euro


    Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr: 1.774 Euro


    Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr: 1.612 Euro


    zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: 

    40 Euro


    Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme: 4.000 Euro


    Wohngruppenzuschlag: 214 Euro


    Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen: max. 266 Euro (15 Prozent der Vergütung)



  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit

    Mit Pflegegrad 4 sind Pflegebedürftige erheblich auf fremde Hilfe angewiesen und erhalten daher bei anerkanntem Pflegegrad entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die zu pflegende Person ist häufig durch eine eingeschränkte Mobilität gekennzeichnet und die alltägliche Hilfe muss fast vollständig übernommen werden. Teilweise sind selbstständiges Essen und Trinken noch möglich. Personen des Pflegegrads 4 sind meist noch in der Lage, einen Notruf zu bedienen.


    Punkte: 70 bis unter 90


    Sie haben Anspruch auf:


    Pflegegeld: 765 Euro


    Pflegesachleistung, häusliche Pflege: 1.778 Euro


    Teilstationäre Pflege: 1.612 Euro


    Vollstationäre Pflegeleistungen: 1.775 Euro


    Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege:

    Bis 12 Monate: 15 Prozent

    Bis 24 Monate: 30 Prozent

    Bis 36 Monate: 50 Prozent

    Über 36 Monate: 75 Prozent


    Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege: 125 Euro


    Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr: 1.774 Euro, für Pflegebedürftige ab 25 Jahren


    Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr:  1.612 Euro, für Pflegebedürftige ab 25 Jahren


    Entlastungsbudget für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr:  3.386 Euro, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren


    zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:  40 Euro


    Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme: 4.000 Euro


    Wohngruppenzuschlag: 214 Euro


    Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen: max. 266 Euro (15 Prozent der Vergütung)

  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

    Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 sind sehr stark auf die Hilfe anderer angewiesen und können daher umfangreich Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Die zu pflegende Person ist immobil. Person der Pflegegrads 5 können oft auch noch den Notruf bedienen.  


    Punkte: 90 bis 100


    Sie haben Anspruch auf:


    Pflegegeld: 947 Euro


    Pflegesachleistung, häusliche Pflege: 2.200 Euro


    Teilstationäre Pflege: 1.995 Euro


    Vollstationäre Pflegeleistungen: 2.005 Euro


    Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege:

    Bis 12 Monate: 15 Prozent

    Bis 24 Monate: 30 Prozent

    Bis 36 Monate: 50 Prozent

    Über 36 Monate: 75 Prozent


    Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege: 125 Euro


    Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr: 1.774 Euro, für Pflegebedürftige ab 25 Jahren


    Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr: 1.612 Euro, für Pflegebedürftige ab 25 Jahren


    Entlastungsbudget für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr: 3.386 Euro, für Pflegebedürftige ab 25 Jahren


    zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: 40 Euro


    Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme: 4.000 Euro


    Wohngruppenzuschlag: 214 Euro


    Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen: max. 266 Euro (15 Prozent der Vergütung)



PFLEGEGRAD ERMITTELN

Pflegebedürftigkeit

Jeden Monat machen rund 5 Millionen Menschen Gebrauch von Leistungen der Pflegeversicherung. Die überwiegende Mehrheit, etwa 4,1 Millionen, nimmt ambulante Leistungen in Anspruch, während etwa 0,9 Millionen Menschen stationär betreut werden (Stand: 30. Juni 2022, Quelle: Geschäftsstatistik der Pflegekassen und der privaten Pflege-Pflichtversicherung).

Generell kann Pflegebedürftigkeit in allen Lebensphasen auftreten. Nach der gesetzlichen Definition gelten Personen als pflegebedürftig, wenn sie gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und daher auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate von mindestens der im § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.


Hier erfahren Sie, wie und wo Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen können und wie eine Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt.

Gewichtung und Festlegung des Pflegegrades


Die sechs Module werden mit einem festen Prozentsatz in die Berechnung des Gesamtpunktwertes einbezogen. Dabei wird jedem Modulergebnis ein bestimmter gewichteter Punktwert zugeordnet. Diese gewichteten Punkte werden addiert, um den Gesamtpunktwert zu ermitteln, aus dem sich der Pflegegrad ergibt.


Überblick über die Gewichtung der sechs Module


Die Summe der Ergebnisse jedes Moduls wird gewichtet. Das neue Begutachtungsinstrument sieht dafür Tabellen vor, aus denen abgelesen werden kann, welche gewichteten Punktwerte verschiedenen Summen zugeordnet sind.


Modul                                                                                                Gewichtung

   Modul 1: Mobilität                                                                         10 Prozent


   Module 2 und 3: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten  15 Prozent

 oder Verhaltensweisen und psychische Problemlagen mit

(In die Berechnung des Pflegegrades fließt nur

eines der beiden Module ein,

und zwar das mit der höchsten Punktzahl.)

 

   Modul 4: Selbstversorgung                                                           40 Prozent


   Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang         20 Prozent

 mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen

 und Belastungen

 

   Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte  15 Prozent

  

  • Modul 1: Mobilität


    Modul 1: Mobilität

    Summe Beeinträchtigung von Selbständigkeit/Fähigkeiten Gewichtete Punkte

    0 bis 1 keine 0 Punkte

    2 bis 3 geringe 2,5 Punkte

    4 bis 5 erhebliche 5 Punkte

    6 bis 9 schwere 7,5 Punkte

    10 bis 15 schwerste 10 Punkte


  • Modul 2 und 3: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten / Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

    Modul 2 oder 3


    Summe Beeinträchtigung von Selbständigkeit/Fähigkeiten Gewichtete Punkte

    0 bis 1         keine               0       Punkte

    2 bis 5         geringe       3,75 Punkte

    6 bis 10 erhebliche       7,5   Punkte

    11 bis 16 schwere       11,25 Punkte

    17 bis 33 schwerste       15      Punkte


  • Modul 4: Selbstversorgung

    Modul 4: Selbstversorgung

    Summe Beeinträchtigung von Selbständigkeit/Fähigkeiten Gewichtete Punkte

    0 bis 2 keine 0 Punkte

    3 bis 7 geringe 10 Punkte

    8 bis 18 erhebliche 20 Punkte

    19 bis 36 schwere 30 Punkte

    37 bis 54 schwerste 40 Punkte


  • Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

    Modul 5: 

    Summe Beeinträchtigung von Selbständigkeit/Fähigkeiten Gewichtete Punkte

    0 keine 0 Punkte

    1 geringe 5 Punkte

    2 bis 3 erhebliche 10 Punkte

    4 bis 5 schwere 15 Punkte

    6 bis 15 schwerste 20 Punkte


  • Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

    Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

    Summe Beeinträchtigung von Selbständigkeit/Fähigkeiten Gewichtete Punkte

    0 keine 0 Punkte

    1 bis 3 geringe 3,75 Punkte

    4 bis 6 erhebliche 7,5 Punkte

    7 bis 11 schwere 11,25 Punkte

    12 bis 18 schwerste 15 Punkte


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