Für eine qualifizierte ambulante Krankenpflege in Stuttgart kontaktieren Sie das erfahrene Team von 24Krankenpflege und erhalten Sie noch heute ein kostenloses Angebot. Wir sind darauf spezialisiert, Ihren individuellen Pflegebedürfnissen gerecht zu werden und gewährleisten eine termingerechte Betreuung.
Personen im Pflegegrad 1 sind in der Regel noch in der Lage, sich selbst gut zu versorgen, und haben nur einen geringfügigen Bedarf an Unterstützung. Bei leichten Beeinträchtigungen im Alltag, wie beispielsweise bei der Hygiene oder hauswirtschaftlichen Aufgaben, erhalten sie Unterstützung.
Einstufungspunkte: 12,5 bis unter 27
Sie haben Anspruch auf:
Vollstationäre Pflegeleistungen: 125 Euro (Zuschuss)
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege: 125 Euro
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: 40 Euro
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme:
4.000 Euro
Wohngruppenzuschlag:
214 Euro
Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen:
max. 266 Euro (15 Prozent der Vergütung)
Mit Pflegegrad 2 haben Versicherte in der Regel Anspruch auf Pflegegeld und eine häusliche Pflege durch Angehörige oder eine Pflegesachleistung durch einen ambulanten Pflegedienst.
Punkte: 27 bis unter 47,5
Sie haben Anspruch auf:
Pflegegeld: 332 Euro
Pflegesachleistung, häusliche Pflege: 761 Euro
Teilstationäre Pflege: 689 Euro
Vollstationäre Pflegeleistungen: 770 Euro
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege:
Bis 12 Monate: 15 Prozent
Bis 24 Monate: 30 Prozent
Bis 36 Monate: 50 Prozent
Über 36 Monate: 75 Prozent
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege: 125 Euro
Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr: 1.774 Euro
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr: 1.612 Euro
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: 40 Euro
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme: 4.000 Euro
Wohngruppenzuschlag: 214 Euro
Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen: max. 266 Euro (15 Prozent der Vergütung)
Mit anerkanntem Pflegegrad 3 stehen Bedürftigen Leistungen wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen aus der Pflegeversicherung zu, um die Pflege im Alltag zu unterstützen. Meist benötigen die pflegebedürftigen Personen mehrmals täglich Unterstützung bei der Selbstversorgung.
Punkte: 47,5 bis unter 70
Sie haben Anspruch auf:
Pflegegeld: 573 Euro
Pflegesachleistung, häusliche Pflege: 1.432 Euro
Teilstationäre Pflege: 1.298 Euro
Vollstationäre Pflegeleistungen: 1.262 Euro
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege:
Bis 12 Monate: 15 Prozent
Bis 24 Monate: 30 Prozent
Bis 36 Monate: 50 Prozent
Über 36 Monate: 75 Prozent
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege: 125 Euro
Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr: 1.774 Euro
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr: 1.612 Euro
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:
40 Euro
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme: 4.000 Euro
Wohngruppenzuschlag: 214 Euro
Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen: max. 266 Euro (15 Prozent der Vergütung)
Mit Pflegegrad 4 sind Pflegebedürftige erheblich auf fremde Hilfe angewiesen und erhalten daher bei anerkanntem Pflegegrad entsprechende Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die zu pflegende Person ist häufig durch eine eingeschränkte Mobilität gekennzeichnet und die alltägliche Hilfe muss fast vollständig übernommen werden. Teilweise sind selbstständiges Essen und Trinken noch möglich. Personen des Pflegegrads 4 sind meist noch in der Lage, einen Notruf zu bedienen.
Punkte: 70 bis unter 90
Sie haben Anspruch auf:
Pflegegeld: 765 Euro
Pflegesachleistung, häusliche Pflege: 1.778 Euro
Teilstationäre Pflege: 1.612 Euro
Vollstationäre Pflegeleistungen: 1.775 Euro
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege:
Bis 12 Monate: 15 Prozent
Bis 24 Monate: 30 Prozent
Bis 36 Monate: 50 Prozent
Über 36 Monate: 75 Prozent
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege: 125 Euro
Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr: 1.774 Euro, für Pflegebedürftige ab 25 Jahren
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr: 1.612 Euro, für Pflegebedürftige ab 25 Jahren
Entlastungsbudget für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr: 3.386 Euro, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: 40 Euro
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme: 4.000 Euro
Wohngruppenzuschlag: 214 Euro
Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen: max. 266 Euro (15 Prozent der Vergütung)
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 sind sehr stark auf die Hilfe anderer angewiesen und können daher umfangreich Leistungen aus der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Die zu pflegende Person ist immobil. Person der Pflegegrads 5 können oft auch noch den Notruf bedienen.
Punkte: 90 bis 100
Sie haben Anspruch auf:
Pflegegeld: 947 Euro
Pflegesachleistung, häusliche Pflege: 2.200 Euro
Teilstationäre Pflege: 1.995 Euro
Vollstationäre Pflegeleistungen: 2.005 Euro
Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil bei vollstationärer Pflege:
Bis 12 Monate: 15 Prozent
Bis 24 Monate: 30 Prozent
Bis 36 Monate: 50 Prozent
Über 36 Monate: 75 Prozent
Entlastungsbetrag, nach Vorlage der entsprechenden Belege: 125 Euro
Kurzzeitpflege, pro Kalenderjahr: 1.774 Euro, für Pflegebedürftige ab 25 Jahren
Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr: 1.612 Euro, für Pflegebedürftige ab 25 Jahren
Entlastungsbudget für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege, pro Kalenderjahr: 3.386 Euro, für Pflegebedürftige ab 25 Jahren
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: 40 Euro
Wohnumfeldverbesserung, pro Maßnahme: 4.000 Euro
Wohngruppenzuschlag: 214 Euro
Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen: max. 266 Euro (15 Prozent der Vergütung)
Pflegebedürftigkeit
Jeden Monat machen rund 5 Millionen Menschen Gebrauch von Leistungen der Pflegeversicherung. Die überwiegende Mehrheit, etwa 4,1 Millionen, nimmt ambulante Leistungen in Anspruch, während etwa 0,9 Millionen Menschen stationär betreut werden (Stand: 30. Juni 2022, Quelle: Geschäftsstatistik der Pflegekassen und der privaten Pflege-Pflichtversicherung).
Generell kann Pflegebedürftigkeit in allen Lebensphasen auftreten. Nach der gesetzlichen Definition gelten Personen als pflegebedürftig, wenn sie gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und daher auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate von mindestens der im § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.
Hier erfahren Sie, wie und wo Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen können und wie eine Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt.
Gewichtung und Festlegung des Pflegegrades
Die sechs Module werden mit einem festen Prozentsatz in die Berechnung des Gesamtpunktwertes einbezogen. Dabei wird jedem Modulergebnis ein bestimmter gewichteter Punktwert zugeordnet. Diese gewichteten Punkte werden addiert, um den Gesamtpunktwert zu ermitteln, aus dem sich der Pflegegrad ergibt.
Überblick über die Gewichtung der sechs Module
Die Summe der Ergebnisse jedes Moduls wird gewichtet. Das neue Begutachtungsinstrument sieht dafür Tabellen vor, aus denen abgelesen werden kann, welche gewichteten Punktwerte verschiedenen Summen zugeordnet sind.
Modul Gewichtung
Modul 1: Mobilität 10 Prozent
Module 2 und 3: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 15 Prozent
oder Verhaltensweisen und psychische Problemlagen mit
(In die Berechnung des Pflegegrades fließt nur
eines der beiden Module ein,
und zwar das mit der höchsten Punktzahl.)
Modul 4: Selbstversorgung 40 Prozent
Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang 20 Prozent
mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
und Belastungen
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 Prozent
Modul 1: Mobilität
Summe Beeinträchtigung von Selbständigkeit/Fähigkeiten Gewichtete Punkte
0 bis 1 keine 0 Punkte
2 bis 3 geringe 2,5 Punkte
4 bis 5 erhebliche 5 Punkte
6 bis 9 schwere 7,5 Punkte
10 bis 15 schwerste 10 Punkte
Modul 2 oder 3
Summe Beeinträchtigung von Selbständigkeit/Fähigkeiten Gewichtete Punkte
0 bis 1 keine 0 Punkte
2 bis 5 geringe 3,75 Punkte
6 bis 10 erhebliche 7,5 Punkte
11 bis 16 schwere 11,25 Punkte
17 bis 33 schwerste 15 Punkte
Modul 4: Selbstversorgung
Summe Beeinträchtigung von Selbständigkeit/Fähigkeiten Gewichtete Punkte
0 bis 2 keine 0 Punkte
3 bis 7 geringe 10 Punkte
8 bis 18 erhebliche 20 Punkte
19 bis 36 schwere 30 Punkte
37 bis 54 schwerste 40 Punkte
Modul 5:
Summe Beeinträchtigung von Selbständigkeit/Fähigkeiten Gewichtete Punkte
0 keine 0 Punkte
1 geringe 5 Punkte
2 bis 3 erhebliche 10 Punkte
4 bis 5 schwere 15 Punkte
6 bis 15 schwerste 20 Punkte
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Summe Beeinträchtigung von Selbständigkeit/Fähigkeiten Gewichtete Punkte
0 keine 0 Punkte
1 bis 3 geringe 3,75 Punkte
4 bis 6 erhebliche 7,5 Punkte
7 bis 11 schwere 11,25 Punkte
12 bis 18 schwerste 15 Punkte
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